NACHBARSCHAFTSFILFE LEBENSZEIT E.V.


Gemeinsam mehr bewirken – Nachbarschaft,

die hilft.

Was bedeutet Nachbarschaftshilfe ?

Die Nachbarschaftshilfe ist eine besondere Form der anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nachbarschaftshelfer*innen sind selbst organisiert tätige Privatpersonen, die aufgrund einer Anerkennung durch ihre Pflegekasse zuhause lebende Pflegebedürftige stundenweise betreuen und entlasten dürfen.


Die Nachbarschaftshilfe ist eine Form des bürgerschaftlichen Engagements und kein Ehrenamt.

Die rechtliche Grundlage bildet die Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung (§10) vom 25.11.2021.


VORRAUSSETZUNGEN

Wer kann als Nachbarschaftshelfer*in tätig werden?

Volljährige Personen:



  • die mit der zu betreuenden Person bis zum 2. Grad weder verwandt noch verschwägert sind
  • nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben
  • weder eingetragene Betreuungspersonen oder eine private Pflegeperson nach § 19 SGB XI der pflegebedürftigen Person sind
  • einen anerkannten Grundkurs zur Nachbarschaftshilfe (5 x 90 Minuten) absolviert haben
  • ausreichend gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert sind (mind. 2 Mio. Euro) oder alternativ die Sammelhaftpflicht- und Unfallversicherung des Freistaats in Anspruch nehmen
  • maximal 40 Stunden pro Kalendermonat tätig sind und für die Leistungen eine pauschale Vergütung von nicht mehr als 10 € pro Stunde abrechnen


INANSPRUCHNAHME

Wer kann die Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen?

Personen jeden Alters

  • mit Pflegegrad (1-5)
  • die in der eigenen Häuslichkeit leben
  • ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben


Tätigkeiten in der Nachbarschaftshilfe:

  • Betreuung und/oder Entlastung
  • aktivierende Tätigkeiten, Aktivitäten nach Interessengebiet
  • Unterstützung im Alltag
  • gesundheitsfördernde Aktivitäten, z. B.: o Gedächtnistraining
  • Gespräche führen
  • Spaziergänge, Begleitung zu Ausflügen, Veranstaltungen etc.
  • Begleitung zum Einkaufen
  • Biographiearbeit
  • Hauswirtschaftliche Entlastung


Wichtig:

Es werden keinerlei pflegerische Handlungen durchgeführt.

Nachbarschaftshilfe wird ausschließlich in Einzelbetreuung erbracht.

SEIT 2021 IST LEBENSZEIT E.V. ANERKANNTE KONTAKTSTELLE

Nachbarschaftskontaktstelle

Wir beraten, vermitteln und bilden Helfer*innen aus.


Unsere Aufgaben als Nachbarschaftskontaktstelle

  • Kontaktperson für Nachbarschaftshelfer*innen 
  • Vertrauensperson für Pflegebedürftige und/oder Angehörige
  • Vermitteln und Beraten
  • Organisieren von Helfer*innentreffen
  • Durchführung von Grundkursen (5 Module, je 90 Minuten) zur Anerkennung als Nachbarschaftshelfer*in (aktuelle Termine finden Sie hier)
  • Durchführung von Aufbaukursen (2 Module, je 90 Minuten) für die bleibende Anerkennung als Nachbarschaftshelfer*in


Wir sind für Sie da.

Jeden Dienstag: 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung.

Marlen Bartsch berät und unterstützt Sie gern - telefonisch oder direkt bei uns in der Nachbarschaftskontaktstelle.

Nachbarschaftskontaktstelle Lebenszeit e.V.

Chemnitzer Str. 3

04703 Leisnig

Kontakt

Telefon: 01522 838 93 74

E-Mail: marlen.bartsch@lebenszeit-ev.de